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Lebenslauf Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens |
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Lebenslauf
Geb. 1945, studierte 1965 bis 1969 in Göttingen und Tübingen
Rechtswissenschaften und
promovierte in Göttingen mit der Arbeit „Die Veröffentlichung
vergleichender Werbeträgeranalysen“ (1974). Er war von 1974 bis 1982
wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Deutsch in
Göttingen. Dort habilitierte er sich 1981 und erhielt die venia
legendi für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Handels- und
Wirtschaftsrecht sowie Internationales Privatrecht. Nach
Vertretungen in Trier, Göttingen und Konstanz und gleichzeitiger
Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1982 Rufe an die Universitäten
Konstanz und Osnabrück, wurde 1983 zum Professor an der Universität
Osnabrück ernannt und ist Mitglied im Institut für Handels- und
Wirtschaftsrecht. 1993 hat er einen Ruf auf eine Professur für
Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht an der Universität Marburg
abgelehnt, 1994 einen Ruf auf eine Professur für Europäisches
Zivilrecht an der Universität Saarbrücken. In der Amtsperiode
1992/93 war er Dekan und von 2004 bis 2011 Studiendekan. 1988 wurde
er in den Fachausschuß für Wettbewerbs- und Markenrecht der
Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
(GRUR) berufen und 1994 erstmals in deren Vorstand gewählt. 1995
erfolgte die zusätzliche Ernennung zum Richter am OLG Celle mit
einer Tätigkeit in dem Spezialsenat für Gesellschaftsrecht und für
allgemeines Deliktsrecht. 2001 wurde ihm die Leitung des neu
gegründeten Arbeitskreises für Verfahrensrecht der GRUR übertragen.
2004 nahm er eine Gastprofessur an der Universität Nanjing/China
wahr. Seit dem 01.01.2007 bekleidet er das Amt des Vizepräsidenten
des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes.
In der Forschung widmet sich Ahrens vorrangig dem Deliktsrecht mit
einem Schwerpunkt beim Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht,
dem Zivilprozeßrecht, dem IPR und Internationalen Zivilprozeßrecht
sowie dem Recht der Freien Berufe, insbesondere dem Anwaltsrecht. Im
Themenbereich Wirtschaftsrecht gilt sein besonderes Interesse dem
Wettbewerbsrecht (Kartellrecht, UWG) unter Einbeziehung des
Markenrechts sowie dem gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.
Neben vielfältigen Beiträgen in Sammelwerken und wissenschaftlichen
Zeitschriften sind als Publikationen zu nennen:
„Wettbewerbsverfahrensrecht - Zum vorbeugenden Rechtsschutz durch
einstweiligen Rechtsschutz“ (1983); „Die gütliche Streiterledigung
in UWG-Sachen (in 2. Aufl. 1987 gemeinsam mit Spätgens);
"Einstweiliger Rechtsschutz und Vollstreckung in UWG-Sachen“ (4.
Aufl. 2001 gemeinsam mit Spätgens); "Internationale Rechtsprechung
zum Genfer Einheitlichen Wechsel- und Scheckrecht" (1993);
"Anwaltsrecht für Anfänger" (1996); Herausgabe der Festschrift für
Erwin Deutsch zum 70. Geburtstag (1999) mit Beiträgen zum
Deliktsrecht sowie zum Medizinrecht und zur Bioethik; Fortführung
des von Erwin Deutsch begründeten Lehrbuches "Deliktsrecht"
gemeinsam mit E. Deutsch in 5. Auflage 2009, japanische Übersetzung
2008 von M. Urakawa, chinesische Übersetzung in Vorbereitung;
Herausgabe der Festschrift für Willi
Erdmann (2002) mit Beiträgen zum Immaterialgüter-
und Urheberrecht sowie Wettbewerbsrecht. Mitherausgeber der
Karlsruher Schriften zum Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht
(seit 2002).
Herausgabe der 6. Auflage des Handbuchs "Der Wettbewerbsprozeß"
(2009); "Medienwettbewerbsrecht" (in: Gloy/Loschelder/Erdmann,
Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl. 2009); Stellung des
Wettbewerbsrechts im Rechtssystem [Verhältnis zum
Gemeinschaftsrecht, Verfassungsrecht, Bürgerlichen Recht] (Einl. F
in: Harte Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG-Kommentar, 2. Aufl. 2009);
Herausgabe der Festschrift für Eike Ullmann (2006) mit Beiträgen zum
Immaterialgüterrecht und zum Wettbewerbsrecht; Kommentierung des
Beweisrechts (§§ 284-287 ZPO) in Wieczorek/Schütze, 3. Aufl. (2008);
Modellgesetz für Geistiges Eigentum (2011). |
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